"Klarovin GE VPE 10 kg"

KLAROVIN® GE ist ein staubfrei extrudiertes Aktivkohleprodukt pflanzlichen Ursprungs. KLAROVIN® GE ist nach der EU-VO 2019/934, Anhang I, Tabelle 2 für die Behandlung von Weißwein, Jungwein und Traubenmost zulässig. KLAROVIN® GE entspricht in Qualität und Reinheit dem OIV-Kodex COEI-1-CHARBO und der deutschen Wein-VO vom Mai 1995, Anlage 5, IV. KLAROVIN® GE ist als Verarbeitungshilfsstoff eingestuft. Nach EU-VO 2019/C409 muss die Menge der verwendeten Trockenkohle niedriger sein als 100g/hl Most. KLAROVIN® GE ist nach der Richtlinie 2001/112/EG Anhang I sowie der deutschen FrSaftV Anlage 4B als Zusatzstoff für die Bearbeitung von Saft zugelassen.

KLAROVIN® GE ist gemäß EU-VO 2018/848 für die Bereitung von Biowein zugelassen.

Max F. Keller

Max F. Keller GmbH - ein Unternehmen mit Tradition

Wir sind ein Unternehmen mit einer langen Tradition. Aus einer kleinen im Jahr 1928 gegründeten Firma wurde im Laufe der Jahrzehnte ein solides, mittelständisches Unternehmen, das heute international arbeitet.

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